Nahaufnahme von starkem Schimmelbefall, der professionelle Sanierungsmaßnahmen erfordert.

Versicherungsschutz bei Schimmelschäden

Schimmel in der Wohnung: Welche Versicherung zahlt?

Schimmelbefall in Wohnräumen ist ein unangenehmes Problem, das nicht nur gesundheitliche Folgen haben kann, sondern auch rechtliche Fragen aufwirft. Eine zentrale Frage dabei ist: Welche Versicherung kommt für die entstandenen Schäden auf?

Ursachen für Schimmelbefall

Bevor wir uns der Frage nach dem Versicherungsschutz widmen, sollten wir kurz auf die Ursachen von Schimmelbefall eingehen. Häufig sind bauliche Mängel wie Undichtigkeiten, Wärmebrücken oder eine unzureichende Dämmung die Ursache. Aber auch ein falsches Lüftungsverhalten kann zu erhöhter Feuchtigkeit und damit zur Schimmelbildung führen.

Welche Versicherung ist zuständig?

Die Frage, welche Versicherung bei Schimmelschäden einspringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Ursache des Schadens und von der Art des beschädigten Gegenstands. In Betracht kommen in der Regel folgende Versicherungen:

Hausratversicherung

Leistungen

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden am Hausrat auf, die durch einen versicherten Schaden verursacht wurden. Ist der Schimmel beispielsweise die Folge eines Leitungswasserschadens, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die beschädigten Möbel oder Kleidung.

Ausschluss

Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind, sind in der Regel ausgeschlossen.

Wohngebäudeversicherung

Leistungen

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab. Wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, kann die Wohngebäudeversicherung für die Sanierungskosten aufkommen. Abdichtungsmängel sind jedoch in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schimmelschäden hingegen, die durch einen Leitungswasserschaden oder Elementarschaden entstanden sind, sind meist Teil des Versicherungspaketes.

Ausschluss

Schäden, die durch normale Abnutzung oder durch ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind, sind in der Regel ausgeschlossen.

Haftpflichtversicherung

Leistungen

Die private Haftpflichtversicherung kann für Schäden an fremden Sachen aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer diese fahrlässig verursacht hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mieter durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung den Schimmelbefall verursacht hat.

Ausschluss

Schäden am eigenen Eigentum sind in der Regel nicht versichert.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Es gibt einige Fälle, in denen Versicherungen bei Schimmelschäden nicht leisten:

Normale Abnutzung

Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, sind in der Regel nicht versichert.

Eigenverschulden

Hat der Versicherungsnehmer den Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Wartungsfehler

Wenn der Schimmelbefall auf fehlende Wartung oder Pflege zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Dokumentation

Dokumentieren Sie den Schaden gründlich und bewahren Sie alle Belege und Berichte auf, um diese Ihrer Versicherung vorzulegen.

Abstimmung mit der Versicherung

Informieren Sie Ihre Versicherung über Ihre Wahl des Handwerksunternehmens und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab.

Was tun bei Schimmelbefall?

Dokumentation

Fotografieren Sie den Schimmelbefall und notieren Sie alle relevanten Informationen.

Meldung an den Vermieter

Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter über den Schimmelbefall.

Schadensmeldung

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.

Fachmann hinzuziehen

Lassen Sie den Schaden von einem Fachmann begutachten.

Fazit

Die Frage, welche Versicherung bei Schimmelschäden zahlt, ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt von den individuellen Umständen des Falles ab. Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie sich im Schadensfall an Ihren Versicherungsvertreter wenden und sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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