Silikonfugen sind in Badezimmern, Küchen und anderen feuchten Bereichen essenziell, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Doch mit der Zeit können sie spröde werden, sich ablösen oder kleine Risse entwickeln. Dringt durch eine beschädigte oder undichte Silikonfuge Wasser in die Bausubstanz ein, kann das schwerwiegende Schäden verursachen – von feuchten Wänden bis hin zu gefährlicher Schimmelbildung.
Doch wer kommt für die Kosten auf? Greift die Versicherung oder bleibt der Eigentümer bzw. Mieter auf den Kosten sitzen? In diesem Artikel klären wir, welche Versicherungen unter welchen Bedingungen zahlen, wer für die Instandhaltung zuständig ist und wie Sie Schäden vermeiden können.
Warum sind Silikonfugen anfällig für Undichtigkeiten?
Silikonfugen werden oft als Abdichtung zwischen Fliesen, Waschbecken, Duschwannen oder Badewannen verwendet. Trotz ihrer Flexibilität und Wasserbeständigkeit haben sie eine begrenzte Lebensdauer. Die häufigsten Gründe für Schäden an Silikonfugen sind:
Altersbedingter Verschleiß
Mit der Zeit verliert das Material seine Elastizität und kann Risse bilden.
Schimmelbefall
In feuchten Räumen bildet sich leicht Schimmel, der das Silikon porös macht.
Bewegung des Untergrunds
Durch Temperaturunterschiede und Belastung (z. B. beim Betreten einer Duschwanne) kann sich das Silikon von der Oberfläche lösen.
Fehlerhafte Verarbeitung
Eine unsachgemäße oder unsaubere Verarbeitung kann dazu führen, dass die Fuge nicht richtig abdichtet.
Die Folge: Wasser dringt unbemerkt in Wände oder Böden ein und verursacht Feuchtigkeitsschäden, die sich erst nach Wochen oder Monaten zeigen.
Wann übernimmt die Versicherung den Wasserschaden?
Ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von der Ursache und der Art der Versicherung ab. Generell gilt: Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Wartung sind meist nicht versichert.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt Wasserschäden, wenn sie durch bestimmte Leitungswasserschäden verursacht wurden. Dazu gehören Rohrbrüche oder undichte Wasserleitungen – eine defekte Silikonfuge zählt jedoch meist nicht dazu, da sie als „Verschleiß“ gewertet wird.
Ausnahmen können bestehen, wenn der Schaden plötzlich durch eine ungewöhnliche Einwirkung entstanden ist, beispielsweise:
- Ein Handwerker beschädigt versehentlich die Fuge, wodurch sofort Wasser eindringt.
Eine fehlerhafte Bauausführung führt dazu, dass Wasser durch eine scheinbar intakte Fuge dringt.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen in der Wohnung auf, wenn diese durch Leitungswasser beschädigt wurden. Auch hier gilt: Nur plötzlich eintretende Schäden sind versichert.
Beispiel:
Ein undichtes Silikon führt zu einem akuten Wasserschaden, der Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt.
Ein Schrank in der Küche wird durch Feuchtigkeit von unten aufgequollen, weil Wasser unbemerkt hinter die Küchenzeile gelaufen ist.
Privathaftpflichtversicherung (für Mieter)
Wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, kann ihn der Vermieter für den Schaden haftbar machen. Die private Haftpflichtversicherung könnte in diesem Fall zahlen – aber nur, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Beispiel:
Der Mieter bemerkt eine defekte Fuge, meldet sie aber nicht, und nach Monaten entsteht ein großer Wasserschaden. In diesem Fall könnte die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern.
Falls der Mieter die Silikonfugen unsachgemäß selbst erneuert und dadurch ein Schaden entsteht, könnte er ebenfalls haftbar sein.
Haftpflichtversicherung des Vermieters
Falls ein Mieter durch den Schaden zu Schaden kommt (z. B. Schimmelbildung führt zu gesundheitlichen Problemen), kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters einspringen. Diese deckt jedoch nur Schäden ab, die durch Fahrlässigkeit des Vermieters entstanden sind, etwa wenn er wiederholt gemeldete Schäden ignoriert hat.
Wer ist für die Instandhaltung der Silikonfugen verantwortlich?
Eigentümer oder Mieter – wer muss sich kümmern?
Die Instandhaltungspflicht hängt davon ab, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt:
Eigentümer (Haus- oder Wohnungseigentümergemeinschaft)
In einem selbst genutzten Haus oder einer Eigentumswohnung ist der Besitzer für die Wartung und Erneuerung der Silikonfugen selbst verantwortlich.
Mieter
In Mietwohnungen liegt die Verantwortung für den baulichen Zustand beim Vermieter. Allerdings muss der Mieter Schäden frühzeitig melden.
Vermieter
Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand bleibt. Werden defekte Silikonfugen nicht repariert, kann der Mieter im schlimmsten Fall eine Mietminderung verlangen.
Wichtig: In einigen Mietverträgen gibt es Kleinreparaturklauseln, die Mieter verpflichten, kleinere Reparaturen selbst zu übernehmen (oft bis zu einem bestimmten Betrag). Eine defekte Silikonfuge könnte darunterfallen.
Wie kann man Wasserschäden durch undichte Fugen vermeiden?
Um hohe Reparaturkosten zu vermeiden, sollten Silikonfugen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Hier sind einige Tipps zur Vorbeugung:
Regelmäßige Kontrolle
Überprüfen Sie Fugen mindestens einmal im Jahr auf Risse oder Ablösungen.
Schimmelbildung vermeiden
Nach dem Duschen oder Baden gut lüften und Wasserreste abwischen.
Silikonfugen erneuern
Bei ersten Anzeichen von Beschädigungen sollte die Fuge erneuert werden.
Professionelle Hilfe nutzen
Lassen Sie stark beschädigte oder großflächige Fugen von einem Fachbetrieb erneuern.
Falls es bereits zu einem Wasserschaden gekommen ist, ist eine schnelle Leckageortung und professionelle Trocknung entscheidend, um weitere Folgeschäden wie Schimmelbefall zu verhindern.
Fazit: Wer zahlt für den Schaden?
In einigen Fällen wird ein Wasserschaden durch eine undichte Silikonfuge nicht von der Versicherung übernommen, da es sich um normalen Verschleiß handelt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Schaden plötzlich und unvorhersehbar eintritt. Wie sich jedoch der Versicherer im einzelnen nach dem BGH Urteil zu undichten Silikonfugen positioniert, erfahren Sie von der jeweiligen Schadenabteilung Ihres Versicherers oder Versicherungsberaters.
Mieter sollten Fugen regelmäßig überprüfen und Schäden sofort dem Vermieter melden, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden. Eigentümer und Vermieter sollten auf regelmäßige Wartung achten, um teure Sanierungen zu vermeiden.
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