Ob Ihre Versicherung die Kosten für eine Leckortung übernimmt, hängt von der Ursache des Schadens und den Bedingungen Ihrer Police ab. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie prüfen können, ob Ihr Fall abgedeckt ist, und welche Schritte nötig sind.
1. Welche Versicherungen kommen in Frage?
Gebäudeversicherung
Deckt Schäden am Gebäude selbst, z. B. durch Rohrbrüche oder undichte Dächer.
Hausratversicherung: Kommt für Schäden an beweglichem Eigentum auf, die durch eine Leckage verursacht wurden (z. B. Möbel, Teppiche).
Haftpflichtversicherung
Relevant, wenn der Schaden Dritten entsteht, z. B. bei einem Leck in einer Mietwohnung.
2. Voraussetzungen für die Kostenübernahme
2. Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Versicherungsrelevante Ursachen
Schäden durch Rohrbruch, Sturm oder Überschwemmung werden in der Regel übernommen. Schäden durch falsches Nutzerverhalten (z. B. unzureichendes Heizen) sind meist ausgeschlossen.
Zeitnahe Meldung
Viele Versicherungen verlangen, dass der Schaden innerhalb weniger Tage nach Entdeckung gemeldet wird.
Gutachten und Nachweise:
Eine professionelle Dokumentation der Leckage ist oft Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Ein guter Versicherungsschutz übernimmt auch die Kosten der Leckageortung bei einem nicht versicherten Schadensfall.
3. Wie unterstützt AMATIS Sie?
Schadensanalyse
Wir liefern detaillierte Berichte und Dokumentationen, die von Versicherungen anerkannt werden.
Abtretungserklärung
Bei Bedarf rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, sodass Sie sich nicht um die Abwicklung kümmern müssen.
Beratung
Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen und helfen Ihnen, die Schadensmeldung korrekt zu erstellen.
Fazit
In den meisten Fällen decken Versicherungen die Kosten für eine Leckortung, sofern die Ursache im Rahmen der Police liegt. Mit der Unterstützung von AMATIS können Sie sicherstellen, dass Ihr Fall professionell abgewickelt wird.