Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Wasser- und Schimmelpilzschadensanierung
Stand: 04/2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AMATIS GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich Wasserschaden- und Schimmelpilzsanierung sowie für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, wie Leckageortung, Trocknung und Laboranalysen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Wasserschadensanierung, Schimmelpilzsanierung, Trocknung, Leckageortung und Schimmelpilzanalysen an.

2.2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, individuellen Leistungsvereinbarungen oder der Angebotsbeschreibung des Auftragnehmers.

2.3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden DIN-Normen, VdS-Richtlinien sowie der gesetzlichen Umweltvorschriften durch.
Nur wenn der Auftraggeber den expliziten Wunsch äußert von diesen Norm abzuweichen, kann der Auftragnehmer dieser, in zuvor schriftlicher formulierter Bitte nachkommen. Das Risiko auf Grund der Abweichung trägt ganz alleine der Auftraggeber.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise richten sich nach der im Vertrag festgelegten Vereinbarung und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Materialpreise werden in der Regel über Quadratmeterpreise dargestellt. Hinzukommt die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Arbeitslohn).
Sollte ein Angebot einen Quadratmeterpreis inklusive Arbeitslohn beinhalten, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Abrechnungsmodalität in der Rechnung später dahingehend zu ändern, dass Quadratmeterpreise zuzüglich der angefallene Arbeitslohn abgerechnet werden.

4.2. Die Vergütung ist bei Fertigstellung der jeweiligen Leistung und nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.

5. Ausführungsfristen und -termine

5.1. Ausführungsfristen und -termine werden im Vertrag festgelegt. Diese Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

5.2. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. behördliche Anordnungen, Materialengpässe) verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber hat den Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten sicherzustellen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten.

6.2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherstellung, dass alle notwendigen Genehmigungen und Freigaben vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.

7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Pflege durch den Auftraggeber entstehen.

7.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu verwenden.

8.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

9. Kündigung und Rücktritt

9.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Ausführung der vereinbarten Leistungen schriftlich kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu verlangen.

9.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden können.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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